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Feinstaub: Kreis
gibt Plaketten aus

Neue Verordnung tritt in Kraft

Altkreis Halle (WB). Am Donnerstag, 1. März, tritt die Feinstaubplaketten-Verordnung in Kraft. Damit greift eine Vorschrift, nach der bestimmte Zonen in Städten für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden können, wenn Feinstaub-Grenzwerte über einen Zeitraum von 35 Tagen überschritten werden.

Diese Zonen werden mit Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Mit Beginn der Verordnung sind die entsprechenden Plaketten auch bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises, Herzebrocker Straße 140, erhältlich.
In die Zonen, in denen die Grenzwerte überschritten worden sind, dürfen künftig grundsätzlich nur noch bestimmte Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge, für die die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen erteilt haben, fahren. Darüber hinaus sind Fahrten mit Fahrzeugen zulässig, die im Rahmen festgelegter Emissionswerte liegen. Diese Fahrzeuge dürfen allerdings nur dann dort fahren, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Ältere Fahrzeuge, vor allem solche mit älteren Katalysatoren und ältere Dieselfahrzeuge, unterliegen in den ausgewiesenen Zonen einem Fahrverbot. Dazu werden ab März so genannte Feinstaub-Plaketten ausgegeben. Es gibt je nach Emissionen des Fahrzeuges drei Sorten: Rot, gelb und grün. Wobei rot die stärksten Emissionen und grün die schwächsten Emissionen symbolisiert. Die Emissionsklasse steht im Fahrzeugschein des Fahrzeuges.
Für die Bürger im Kreis hat die neue Verordnung zunächst keine direkten Auswirkungen - es sei denn, sie fahren nach Baden-Württemberg: Für dieses Jahr haben laut Automobilclub von Deutschland (AvD) nur sechs Kommunen angekündigt, so genannte Umweltzonen zur Verringerung der Feinstaubbelastung auszuweisen. Davon liegen allein vier im südlichen Bundesland: Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg und Schwäbisch Gmünd.
Die Feinstaub-Plaketten werden im Kreis Gütersloh gegen Vorlage des Fahrzeugscheines von der Abteilung Straßenverkehr, dem TÜV und Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen, ausgegeben. Dazu wird das betreffende Kennzeichen auf die Plakette geschrieben. Die selbstklebende Plakette soll dann jeder selbst an seinem Fahrzeug an der von innen gesehen linken oberen Ecke der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette ist unbefristet gültig, solange sich an der Emissionsklasse des Fahrzeugs nichts ändert. Die Abteilung Straßenverkehr berechnet für eine Feinstaubplakette fünf Euro.
Bei Fragen erteilt die Abteilung Straßenverkehr unter Telefon 05241/851200 weitere Auskünfte.

Artikel vom 01.03.2007