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Wurst-Rezeptur
kommt vor Gericht

Nölke besteht auf »Spitzenqualität«

Von Stefanie Hennigs
Versmold (WB). Für Nölke geht es am kommenden Montag vor dem Verwaltungsgericht Minden um die Wurst: Das Versmolder Traditionsunternehmen möchte von den Lebensmittelrecht-Experten feststellen lassen, dass es für einige seiner Produkte zu Recht mit dem Begriff »Spitzenqualität« wirbt.

Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hatte nach Auskunft von Kreis-Sprecher Jan Focken bei Kontrollen festgestellt, dass die Kriterien für die qualitätssteigernde Bezeichnung »Spitzenqualität« bei einigen Produkten nicht erfüllt werden. Nicht, weil etwas in der Wurst ist, was nicht unter die Pelle gehört. Allerdings ist der Anteil eines Wurstbestandteils nach Ansicht des Kreises zu gering: Der »BEFFE«-Wert -Êabgekürzt für »bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß« -Êunterschreite die Marke von 85 Prozent. Dieser Anteil ist in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches festgelegt. Darin sind lebensmittelrechtliche Vorschriften aufgestellt, die einvernehmlich auch mit den Herstellern festgelegt worden sind.
»85 Prozent sind der Mindestgehalt, wenn man eine Wurst als Spitzenqualität bezeichnet«, erläutert Ruth Schürmann, Pressedezernentin des Verwaltungsgerichts, auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTES. Mit einem Gegengutachten wolle das klagende Unternehmen belegen, dass die Produkte den Richtlinien entsprechen und die Bezeichnung »Spitzenqualität« weiterhin berechtigt ist. Die Verfahrensbeteiligten rechnen damit, dass in der Verhandlung am Montag um 11.45 Uhr bereits endgültig über die Streitfrage entschieden wird.

Artikel vom 01.03.2007