27.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

B 68-Engstelle am Gericht: Demo hat Erfolg

OLG Hamm entschied: Zum Verlassen des Gerichts darf der alte Eingang benutzt werden

Von André Best
Halle (WB). Lebensgefahr wegen Brummis an der B 68-Engstelle seitlich des Amtsgerichts - damit ist bald Schluss. Zumindest zum Verlassen des Amtsgerichts darf die zum Lindenplatz gelegene alte Eingangstür nun benutzt werden.

Die Demonstration von Rechtsanwälten, Richtern und Bediensteten des Amtsgerichts vor ein paar Wochen (WESTFALEN-BLATT berichtete exklusiv) hatte Erfolg. »Es muss hier endlich gehandelt werden, bevor etwas Schlimmes passiert« - mit dieser Forderung wandten sich die 25 Anwälte an das NRW-Justizministerium. Ihre Bitte: Die schnellstmögliche Wieder-Freigabe des alten Eingangs am Lindenplatz.
Im Auftrag von NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat das zuständige Oberlandesgericht Hamm den Fall geprüft. Ergebnis: Zum Verlassen des Gerichtsgebäudes darf ab sofort die alte Eingangstür benutzt werden. »Diese Maßnahme ist entschieden worden, weil vor allem Fußgänger, die aus Richtung Amtsgerichtseingang kommen, gefährdet sind, weil aus ihrer Sicht die Laster von hinten kommen«, sagte gestern Arnd Fiolka, Pressesprecher des Oberlandesgerichts Hamm, dem WESTFALEN-BLATT. Zum Betreten des Amtsgerichts müsse aber nach wie vor der neue Eingang benutzt werden - aus Sicherheitsgründen, wie es hieß.
Die Öffnung der alten Eingangstür ist als vorübergehende Maßnahme zu verstehen. Wenn die A 33 da ist und mit dem Rückbau der B 68 begonnen wird, soll die Engstelle auch verschwinden. So will es das Justizministerium. Ausdrücklich hat das Oberlandesgericht Hamm diese Bitte an die zuständigen Behörden geäußert, damit der Gefahrenpunkt auch langfristig beseitigt ist.
Amtsgerichtsdirektor Dieter Wißmann kann die alte Eingangstüre also wieder aufschließen. Der »Freigabe«-Brief müsste ihm schon vorliegen.

Artikel vom 27.02.2007