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BGH verwirft Revision

Pfarrer-Überfall: Urteil hat Bestand


Von Stephan Rechlin
Gütersloh/Karlsruhe (WB). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Revision des Verfahrens gegen vier jugendliche Gütersloher verworfen, die im Juni 2005 den katholischen Pfarrer Hermann-Josef Schulte überfallen und geschlagen hatten. Der BGH vermag im Urteil des Landgerichtes Bielefeld keinen Fehler zu erkennen.
Die Jugendlichen waren vor zwei Jahren wegen schwerer räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Sie sollen den Pfarrer mit Fäusten und einem Besenstiel schwer verletzt haben. Der Gütersloher Strafverteidiger Martin Rother hatte dem Gericht in seinem Revisionsantrag »rechtliche Fehler« vorgeworfen. So seien die sexuellen Annäherungsversuche des Pfarrers weder in der Klageschrift noch im Urteil angemessen berücksichtigt worden. Pfarrer Schulte arbeitet inzwischen im Pastoralverbund Brilon. Anwalt Rother will nun für seine Mandanten eine Verkürzung der Haftzeit beantragen.

Artikel vom 23.02.2007