24.02.2007
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Bekanntmachung
Weiterhin hat der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die o. a. Bauleitpläne nach
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. I/St 41 und der Bereich der 191. Flächennutzungsplan-Änderung sind in den vorstehenden Planskizzen durch durchgehende Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne wird wie folgt durchgeführt:
1.
Die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nebst voraussichtlicher Auswirkungen können
vom 26. Februar bis einschließlich 2. März 2007
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Nachrichtlich liegen die Unterlagen auch im Bezirksamt Sennestadt, Lindemann-Platz 3, 33689 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus und können im Internet unter www.bielefeld.de in der Rubrik »Planen Bauen Wohnen« eingesehen werden.
2.
Die öffentliche Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger zu der Planung
7. März 2007, 18.00 Uhr, im Thekoa-Saal, Paracelsusweg 1,
33689 Bielefeld.
Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Erörterungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen nebst voraussichtlicher Auswirkungen erläutern und zu Gegenvorstellungen und Anfragen Stellung nehmen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen.
Bielefeld, den 20. 2. 2007
David
Oberbürgermeister
Artikel vom 24.02.2007