24.02.2007
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Bekanntmachung
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
In dem vorstehenden Planausschnitt ist der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes durch durchgehende Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Der Plan kann im Bauamt der Stadt Bielefeld - Bauberatung im Erdgeschoss -, August-Bebel-Straße 92 (ehem. Kreishaus), 33602 Bielefeld, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) eingesehen werden.
Bielefeld, den 20. 2. 2007
David
Oberbürgermeister
Artikel vom 24.02.2007