Karlsruhe (dpa). Polizeigewerkschaften dürfen die Polizeiwache nicht zur Durchsetzung ihrer politischen Forderungen nutzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit einer landesweiten Unterschriftenaktion der nordrhein-westfälischen Gewerkschaft der Polizei entschieden. Dem höchsten deutschen Gericht zufolge hat das Düsseldorfer Innenministerium der Gewerkschaft zu Recht untersagt, seine Unterschriftenlisten in Polizeigebäuden auszulegen. Az: 1 BvR 978/05