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Polizeiwache für
Gewerkschaft tabu


Karlsruhe (dpa). Polizeigewerkschaften dürfen die Polizeiwache nicht zur Durchsetzung ihrer politischen Forderungen nutzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit einer landesweiten Unterschriftenaktion der nordrhein-westfälischen Gewerkschaft der Polizei entschieden. Dem höchsten deutschen Gericht zufolge hat das Düsseldorfer Innenministerium der Gewerkschaft zu Recht untersagt, seine Unterschriftenlisten in Polizeigebäuden auszulegen. Az: 1 BvR 978/05

Artikel vom 24.02.2007