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Das Rauchverbot kommt

Länder einigen sich - NRW will Ausnahmen bei Gaststätten

Hannover (dpa). Das Rauchen in Gaststätten soll in Deutschland künftig weitgehend verboten werden. Allerdings können die Gastwirte getrennte Raucherzimmer einrichten. Rauchverbot: In NRW soll es Ausnahmen geben.

Darauf haben sich die zuständigen Minister von Bund und Ländern am Freitag bei ihren Beratungen zum Nichtraucherschutz geeinigt. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gehen dabei aber noch einen anderen Weg: Dort sollen Gastronomen ihre Gaststätten und Kneipen zu Raucherlokalen erklären können. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) verteidigte den Sonderweg. Er setze an diesem Punkt auf die Eigenverantwortung der Gastwirte. »Dann haben es auch die Kunden im Griff, ob sie die Gaststätte aufsuchen oder nicht.«
Einig sind sich alle 16 Länder darin, dass in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Theatern, Museen, Discotheken und Behörden der blaue Dunst generell verboten wird.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte die Vereinbarungen. »Ich glaube, dass der Gesundheitsschutz damit einen entscheidenden Schritt nach vorne macht«, sagte sie. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem »überfälligen Schritt« und ein »Quantensprung für den Gesundheitsschutz in Deutschland«. Die Beschlüsse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen als Grundlage für die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März in Berlin dienen. Die Entscheidung über ein Gesetz zum Nichtraucherschutz müssen die einzelnen Länderparlamente treffen.
Schmidt sagte, nach der Entscheidung der Gesundheitsminister rechne sie damit, dass es, wie in anderen öffentlichen Einrichtungen, bald auch im Deutschen Bundestag ein Rauchverbot geben werde. Bundesverbraucherminister Seehofer kündigte außerdem an, das Bundeskabinett werde am kommenden Mittwoch ein Rauchverbot für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen des Bundes beschließen.
Die meisten Bürger würden sich an Rauchverbote halten, zeigte sich Seehofer überzeugt. Andernfalls müssten sie mit Sanktionen rechnen. »Ein Verbot ohne öffentliche Sanktionen würde ein Spielball der Kabarettisten«, sagte er.
Verstöße gegen Rauchverbote sollen künftig als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, hieß es bei den Beratungen in Hannover. Das Justizministerium verwies auf die »Generalregelung«, wonach dann Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro bei Verstößen fällig werden können.
In Baden-Württemberg will die Landesregierung bereits am Dienstag einen ersten Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz vorlegen.Seite 4: Kommentar

Artikel vom 24.02.2007