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Vorzeitige Entlastung glatt verschlafen

A 33 hätte in einem Zug bis zur Haller Westumgehung durchgebaut werden können

Von Klaus-Peter Schillig
Halle (WB). Die Stadt Halle hat eine große Chance zur vorzeitigen Lösung ihres Verkehrs-Chaos auf der B 68 verpasst. Mit etwas mehr Weitsicht aller Beteiligten hätte das Steinhagener Teilstück der A 33 nicht nur bis zum Schnatweg, sondern gleich bis nach Bokel durchgezogen werden können.

»Warum baut man denn nicht gleich bis zur Haller Westumgehung?« Die Frage hatte ein Zuhörer bei der jüngsten Sitzung des Rates laut in den Saal geworfen. Eine Antwort allerdings bekam er nicht, obwohl die Experten der Haller Verwaltung ebenso anwesend waren wie die Planer des Landesbetriebes Straßen NRW. An diesem Tag musste der Haller Rat seine Stellungnahme abgeben zu den geänderten Plänen, die die Abfahrt Schnatweg dem Steinhagener Abschnitt zuschlagen.
Dessen Leiter Ulrich Windhager räumte im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT ein, dass man tatsächlich daran gedacht habe, die wenigen Kilometer zwischen Schnatweg und der Westumgehung (L 782) - der Theenhauser Straße - aus dem Haller Abschnitt 7.1 auszulösen und dem Steinhagener A-33-Teilstück (Abschnitt 6) zuzuschlagen. Die Autobahn würde dann nicht von Süden kommend am Schnatweg enden, der Verkehr könnte vielmehr über die L 782 Richtung B 68 abfließen.
Die Haller Innenstadt wäre dann auf einen Schlag entlastet, in Bokel und Am Forst könnte auch gleich der Lärmschutz erstellt werden. »Die Trasse ist auch eigentlich unstrittig«, verweist Windhager darauf, dass Einwendungen während des ersten Erörterungstermins für den Abschnitt 7.1 zwischen Borgholzhausen und Schnatweg sich weitgehend auf die sensibleren Bereiche um Tatenhausen und Stockkämpen konzentrierten.
Wegen der bestehenden bürokratischen Hürden allerdings kommt die Überlegung jetzt viel zu spät. Schon als vor Jahren in Düsseldorf die »Konsenstrasse« mit der Führung um den Tatenhauser Wald herum geboren wurde, hätte man über einen Neuzuschnitt der Teilstücke nachdenken müssen, um ihn in das Planfeststellungsverfahren mit einbeziehen zu können. Das aber haben damals alle Beteiligten regelrecht »verschlafen«. »So etwas können wir jetzt nicht im Deckblattverfahren mit 14-tägiger Einspruchsfrist abwickeln«, erläuterte Jens Kronsbein, Verfahrensleiter für die Planfeststellung bei der Bezirksregierung. Vielmehr würden, wollte man die Idee jetzt noch in die Tat umsetzen, entweder ein eigenes Komplettverfahren für den Mini-Abschnitt mit Offenlegung und Erörterung oder ein erneutes Verfahren für den gesamten Steinhagener Abschnitt nötig. »Darauf können wir aber jetzt nicht mehr warten«, meinte Windhager, der schon in den nächsten Wochen den Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt 6 erwartet.
Auch Jürgen Keil, der die Stadt Halle bei den Konsensgesprächen in Düsseldorf als Bauamtsleiter vertrat, hatte damals nicht in Erwägung gezogen, dass die Autobahnlücke von Süden geschlossen werden könnte. Die Stadt hat jetzt in ihrer Stellungnahme zwar ebenfalls die Forderung stehen, die
A 33-Abschnitte 6 und 7.1 gemeinsam, wenigstens aber bis zur Westumgehung für den Verkehr freizugeben - aber nicht zur Bedingung für eine Zustimmung gemacht. Keil setzt vielmehr darauf, dass Planung und Bau einer Entlastungsstraße parallel zur A 33 vom Schnatweg bis zur Tatenhauser Straße rechtzeitig gelingen und so ein Chaos verhindert wird.

Artikel vom 22.02.2007