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Für Heimfahrt
Radlader geklaut

Taxigeld gespart -ÊStrafe vor Gericht

Versmold (igs). Das Taxi nach dem Kneipenabend wäre deutlich billiger gewesen: Weil sie mit dem gestohlenen Radlader einer Versmolder Straßenbaufirma den Heimweg angetreten haben, sind zwei Versmolder (35 und 22) gestern vor dem Amtsgericht Halle zu Geldstrafen in Höhe von 1000 und 450 Euro verurteilt worden.

Kurioses Detail am Rande: Zwei weitere Beteiligte -Êdarunter der Fahrer (22) -Êkommen ohne Verurteilung davon. Sie hatten die verhängten Geldstrafen in Höhe von 400 und 200 Euro akzeptiert. Die anderen beiden hatten nicht gezahlt -Êund mussten sich deshalb gestern vor Richter Pöld verantworten. Der 22-Jährige hatte als Ex-Mitarbeiter der Firma noch den Schlüssel für den Schaufellader besessen, der am Wochenende vor Sünne Peider 2006 auf einer Baustelle im Bereich Friedhofstraße/Kornstraße stand.
Vor Gericht erwies sich der unrechtmäßige Schlüsselbesitzer als äußerst mundfaul: Den Schlüssel habe er an einen anderen Ex-Kollegen (22) weitergegeben. Damals, erinnerte er sich erst nach mehrfacher Nachfrage, habe man nur aus »Jux und Dollerei« darüber gesprochen, mit dem Radlader ein paar Runden zu drehen. An dem Diebstahl selber sei er jedoch überhaupt nicht beteiligt gewesen, verteidigte sich der junge Mann. Warum er den Schlüssel nicht einfach an die Firma zurückgegeben hatte, konnte er nicht sagen.
Einige Tage nach der Schlüsselübergabe wurde aus dem Jux dann Ernst. Nachdem sie in einer Kneipe in der Nähe gemeinsam getrunken hatten, machte sich der Kollege des 22-Jährigen, der im Besitz des Schlüssels war, mit einem 35-Jährigen auf den Weg nach Hause. Quer durch Versmold führte der Heimweg mit dem schweren Gefährt. In Loxten, einige hundert Meter von der Wohnung des 35-Jährigen entfernt, parkten sie den Radlader versteckt auf einem Acker. Erst drei Monate später wurde das Gefährt entdeckt.
Dass sie geplant hatten, das Fahrzeug zu verkaufen, stritten alle Beteiligten ab. Der 22-Jährige muss wegen Beihilfe zum Diebstahl nun 1000 Euro zahlen -Êinklusive einer Geldstrafe wegen Unterschlagung, von der er nach eigenen Angaben erst vor Gericht erfuhr -, der 35-Jährige 450 Euro wegen des unberechtigten Gebrauchs eines Fahrzeugs. Bei dem Älteren schien die Strafe direkt Wirkung zu zeigen: »Das nächste Mal werde ich lieber zehn Euro für ein Taxi ausgeben.«

Artikel vom 22.02.2007