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Geldstrafen
für Diebe

Zwei Piumer verurteilt


Borgholzhausen (ka). Diebstahl wird immer bestraft. Das mussten zum wiederholten Male Matthias R. und Elsa H. (alle Namen geändert) aus Borgholzhausen erfahren. Beide sind Wiederholungstäter und vorbestraft.
Matthias R. wurde in Abwesenheit vom Amtsgericht Halle zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. Richter Peeter-Wilhelm Pöld begründete sein Urteil damit, dass der 29-Jährige vorsätzlich gehandelt hätte. Er habe von Anfang an nicht vorgehabt, dem Zeugen Tom W. weder sein Auto noch sein Geld zurück zu geben, so der Amtsrichter. Tom W. hatte dem Angeklagten am 26. April letzten Jahres seinen VW-Golf und eine Anzahlung von 1000 Euro für Lackierarbeiten gegeben.
Wie Pöld mitteilte, habe der Angeklagte das gleiche Spielchen im Jahr 2005 schon einmal mit einer Zeugin getrieben. Damals musste er auf Drängen seines damaligen Arbeitgebers, einer Autowerkstatt in Steinhagen, das Auto wieder herausgeben. Tom W. hat bis heute seinen Golf nicht wieder. Auf Telefonanrufe reagiere Matthias R. nicht, so der Geschädigte, der den Wert seines Autos auf 800 bis 1000 Euro beziffert.
Auch Elsa H. war nicht im Amtsgericht anwesend, als sie von Peeter-Wilhelm Pöld zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu 500 Euro oder zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde. Die 51-Jährige wurde am 5. April 2006 in einem Drogeriemarkt in Borgholzhausen beim Diebstahl von zwei Päckchen Pflaster im Wert von 5,98 Euro erwischt. Elsa H. hat eine »ganze Latte von Vorstrafen«, u.a. wegen Diebstahls geringwertiger Sachen (z.B. Alkohol für 0,98 Euro), Urkundenfälschung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorzuweisen. Pöld selbst bezeichnete als »größzügig«, zumal offenbar bisher Strafe keine Wirkung erzielt hat.

Artikel vom 22.02.2007