21.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Früher Rentenbezug kostet Abschläge

Experten informierten Bürger aus OWL

Bielefeld (WB). Die Rente mit 67 kommt - das »Altersgrenzenanpassungsgesetz« soll im März endgültig verabschiedet werden. Welche Folgen das auf die Rente und die individuelle Alterssicherung hat, war gestern Thema unserer Telefonaktion.

Meine Frau hat 45 Arbeitsjahre. Kann sie auch nach dem neuen Gesetz noch ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen?Wenn es nach dem jetzigen Stand des Gesetzentwurfes geht, dann ja. Er sieht eine Rente für besonders langjährig Versicherte vor. Wer 45 Jahre bestimmte beitragspflichtige Zeiten nachweisen kann, soll danach abschlagsfrei mit 65 Regelaltersrente beziehen. Aber: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen!

Ich bin Hartz-IV-Empänger, meine Rentenansprüche sind minimal. Kann ich vom Staat gefördert privat vorsorgen?Ja - auch Bezieher von Lohnersatzleistungen haben prinzipiell Anspruch auf die Förderung im Rahmen der Riester-Rente. Aber Sie müssen dafür einen eigenen Beitrag aufwenden - mindestens den vorgeschriebenen Sockelbetrag von 60 Euro jährlich, um die Zulagen zu erhalten.

Meine Frau ist Jahrgang 1949. Könnte Sie noch 2009 mit 60 in Rente gehen?Frauen der Jahrgänge vor 1952 haben noch die Möglichkeit, mit 60 vorzeitige Altersrente zu beziehen - allerdings mit Abschlag bis maximal 18 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihre Frau nach dem 40. Geburtstag mindestens zehn Jahre und einen Monat Rentenbeiträge gezahlt hat. Diese Regelungen werden vom neuen Gesetz nicht berührt.

Ich bin Arbeitnehmer. Wie viel muss ich einzahlen, um die maximale Riester-Förderung zu erhalten?2007 müssen Sie drei Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens, vom nächstenn Jahr an vier Prozent in einen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen. Mögliche Zulagen werden gegengerechnet. Sie können aber auch weniger einzahlen, erhalten dann aber auch entsprechend weniger Förderung. 2007 liegt die Grundzulage bei 114 Euro, hinzu kommen 138 Euro für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird.

Mein Finanzberater hat mir eine Rürup-Rente empfohlen, weil ich die als Selbständiger von der Steuer absetzen kann. Stimmt das?Sie können als Alleinstehender 2007 Aufwendungen von bis zu 20000 Euro für eine Basis- oder Rürup-Rente zu 64 Prozent als Sonderausgaben geltend machen - maximal also 12800 Euro.

Ich bekomme nächstes Jahr erstmals Altersrente. Muss ich dafür Steuern zahlen?Wer 2008 erstmals Rente bezieht, bei dem liegt der steuerpflichtige Anteil bei 56 Prozent. Ob Steuern anfallen, hängt von der Höhe Ihrer Rente und von Ihrem Gesamteinkommen ab.
l Weitere Informationen zur gesetzlichen Rente erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der Rufnummer 0521-52540. Fragen zur geförderten Altersvorsorge beantwortet das Informationszentrum der deutschen Versicherer »Zukunft klipp und klar« unter der kostenfreien Nummer 0800/33 99 3 99.
www.klipp-und-klar.de
www.deutsche-rentenversicherung.de

Artikel vom 21.02.2007