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»e-bay«-Betrug: Rolex für
1080 Euro nicht 'rausgerückt

Frau aus Werther (34) muss Geldstrafe zahlen

Werther (abe). Wer im Internetauktionshaus »e-bay« bietet und kauft, muss damit rechnen, auf der Nase zu landen. Drei, zwei, eins - keins: Auch in diesem Fall, bei dem eine Frau (34) aus Werther die Hauptrolle spielt, zahlte der Käufer für eine Rolex-Uhr immerhin 1080 Euro - auf das Schmuckstück wartete er aber vergeblich.

Schon häufiger hatten der 33 Jahre alte Kaufmann aus dem Vollkreditgewerbe und eine Bekannte (34) aus Werther bei »e-bay« Waren zum Verkauf angeboten. Die beiden teilten sich die Arbeit. Er besorgte die Artikel, stellte die Waren bei »e-bay« über ihren »Account« ein, sie beobachtete den Verlauf der Auktion und kümmerte sich zumeist um den späteren Versand. Dafür kassierte sie eine Provision. Einige Male gingen die Geschäfte reibungslos über die Bühne, doch ausgerechnet als eine Rolex-Uhr für das Höchstgebot von 1080 Euro versteigert wurde, gab es Probleme.
Und das lag nicht an dem Käufer der Uhr. Er hatte den Betrag korrekt auf das Konto der Frau überwiesen. Aber die Wertheranerin, die ohnehin in schwierigen finanziellen Verhältnissen steckte, gab ihrem »Partner« das Geld für die Uhr nicht weiter. Und dieser wiederum rückte die Rolex nicht heraus. Folge: Der Käufer hatte bezahlt, die Ware aber nie erhalten.
Wegen Betruges musste sich die Arbeitslose nun vor dem Amtsgericht Halle verantworten. Sie hatte das Geld einbehalten, weil sie aufgrund einer Bafög-Nachzahlung »schlecht bei Kasse« gewesen sei, sagte sie. Ihr Rechtsanwalt Thomas Musiol aus Bielefeld forderte trotzdem einen Freispruch für seine Mandantin, weil nicht sie den Artikel bei »e-bay« eingestellt hatte, sondern ihr »Geschäftspartner«. Doch darauf ließ sich Richter Pöld nicht ein. Er sah in der Angeklagten eindeutig die Hauptschuldige. Pöld verurteilte sie deshalb zu einer Geldstrafe von 450 Euro. Auch privatrechtlich wird sie sich noch vor Gericht verantworten müssen.

Artikel vom 17.02.2007