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Sammelklage gegen
Daimler abgewiesen

Gericht: Schrempps Rücktritt früh genug angekündigt

Stuttgart (Reuters). Die erste Sammelklage in Deutschland gegen ein börsennotiertes Unternehmen ist vorerst gescheitert: DaimlerChrysler muss 100 klagenden Aktionären keinen Schadenersatz zahlen, entschied gestern das Oberlandesgericht Stuttgart.
Jürgen Schrempp

Die Anleger hatten dem Autobauer vorgeworfen, den Rücktritt des früheren Konzernchefs Jürgen Schrempp verspätet angekündigt und sie damit um Kursgewinne gebracht zu haben. Die Richter sahen dagegen keine Pflichtverletzung und wiesen die Klage ab. Die Kläger hatten bereits vor der Verhandlung angekündigt, bei einer Niederlage vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. DaimlerChrysler hatte am 28. Juli 2005 nach einer Aufsichtsratssitzung den Rücktritt Schrempps zum Jahresende angekündigt.
Die klagenden Anleger argumentieren, dass die Konzernführung die Entscheidung über den Wechsel an der Spitze schon Wochen bis Monate davor getroffen habe und dies nach dem Aktienrecht unverzüglich hätten mitteilen müssen. Wäre dies geschehen, hätten die Kläger nach eigener Darstellung von den - durch die Personalie - ausgelösten drastischen Kursgewinnen der Daimler-Aktie profitieren können. Da sie aber Aktien vor der Ankündigung verkauft hätten, seien ihnen Gewinne durch die Lappen gegangen.
Das Oberlandesgericht befand, dass DaimlerChrysler nicht zu einer Ad-hoc-Mitteilung über die Nachfolgeregelung verpflichtet gewesen sei, bevor sie in der Aufsichtsratssitzung beschlossen wurde. Dass ein vorzeitiges Ausscheiden Schrempps intern diskutiert wurde, ändere daran nichts. Der Rücktritt sei vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung nicht »hinreichend wahrscheinlich« gewesen - auch nicht nach einem Gespräch von Schrempp, Aufsichtsratschef Hilmar Kopper und Kommunikationschef Hartmut Schick am 18. Juli 2005. Nach diesem Treffen hatte die DaimlerChrysler-Presseabteilung den Entwurf einer Mitteilung über die Nachfolgeregelung erarbeitet.

Artikel vom 16.02.2007