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Risken muss für Beihilfe bezahlen

Bewährungsstrafe und Geldbuße -ÊRichter erkennt Reue des Angeklagten

Versmold (igs). 14 Monate auf Bewährung, 1,2 Millionen Euro Geldstrafe: Diese Quittung hat Dr. Arno Risken am dritten Prozesstag für Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Betrug erhalten. Der ehemalige Stockmeyer-Gesellschafter und Geschäftsführer hatte sich vor der I. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld schuldig bekannt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig, die Freiheitsstrafe mit zwei Jahren Bewährung verbunden. Risken akzeptierte das Urteil. Sein »Geständnis im zweiten Anlauf« bewerteten sowohl Oberstaatsanwalt Joachim Stollberg als auch Vorsitzender Richter Wolfgang Korte positiv. Daraus habe Reue gesprochen, meinte Korte. Der 63-jährige Versmolder hatte wie berichtet zunächst nur ein »halbes« Geständnis abgelegt. Nachdem die Kammer angekündigt hatte, sich nicht mehr an die mit allen Verfahrensbeteiligten abgestimmte Höchststrafe gebunden zu fühlen, war Risken nach eigenem Bekunden noch einmal in sich gegangen und hatte am vergangenen Montag ein umfassendes Geständnis abgelegt (das WESTFALEN-BLATT berichtete). Darin hatte er eingeräumt, das System aus Scheinrechnungen und Schwarzlohnzahlungen gebilligt und unterstützt zu haben, mit dem der Unternehmer Josef Besselmann bei Finanzamt und Sozialkassen einen Schaden von mehr als vier Millionen Euro verursacht hatte.
Die Durchsuchung des Unternehmens Anfang 2003, die viermonatige Untersuchungshaft, das sich seit vier Jahren hinziehende Ermittlungsverfahren: Das hat Risken, der 26 Jahre federführend in der Stockmeyer-Gruppe tätig war, seiner Geschäftsverbindung zu Besselmann zu verdanken. Besselmann, der bereits im vergangenen Juni verurteilt wurde, hatte das System aus »Luftrechnungen« und Schwarzlohnzahlungen für sein Unternehmen »Quality Consult« aufgebaut. An Besselmanns Unternehmen war die Stockmeyer-Gruppe zuletzt mit 45 Prozent beteiligt. Es hatte für Stockmeyer unter anderem Reinigungs- und Verpackungsarbeiten erledigt. Bezahlt wurden nach dem Prinzip »Brutto für Netto« die Mitarbeiter, die für Wochenend- und Feiertagsschichten motiviert werden sollten, erinnerte Stollberg in seinem Plädoyer. Zu Lasten des Angeklagten wertete der Oberstaatsanwalt, dass sich die 252 angeklagten Taten, bei denen Risken sich der Beihilfe schuldig machte, sich von 1997 bis 2002 und damit über einen langen Zeitraum erstreckten. Auch die Schadenshöhe sei allein für die Arbeiten bei Stockmeyer mit 1,4 Millionen Euro hinterzogenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen »erschreckend hoch«. Zu Gunsten des Angeklagten spreche sein umfassendes Geständnis. Ebenfalls berücksichtigte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Auswirkungen auf die privaten Verhältnisse. Risken hatte vor Gericht erklärt, durch die Ereignisse »vor einer Fülle an Problemen im familiären, gesundheitlichen und sozialen Bereich zu stehen«.
Als das System aufflog, habe er nach eigenen Angaben sofort die Konsequenzen gezogen: Er hatte sämtliche Positionen niedergelegt, schließlich seinen 33-prozentigen Anteil an dem Unternehmen abgegeben. »Das ist mir nicht leicht gefallen, aber mir war klar, dass es so am besten ist«, erklärte Risken, dass er versucht habe, Schaden von der Unternehmensgruppe, für die er 26 Jahre gearbeitet hatte, abzuwenden. Seitdem habe er so gut wie keinen Kontakt mehr zur Firma. Er sei jetzt Pensionär und froh, reinen Tisch gemacht zu haben. Seite NRW

Artikel vom 16.02.2007