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Tödlicher Bremsdefekt:
Fünf Männer angeklagt

Lkw raste in Kerkrade in Supermarkt - Drei Menschen starben

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bad Salzuflen (WB). Zweieinhalb Jahre nach einem tragischen Verkehrsunfall im niederländischen Kerkrade, bei dem drei Menschen ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft Detmold Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

Bei den Angeschuldigten handelt es sich um die Inhaber der Spedition Georg Müller aus Bad Salzuflen, Georg M. (77) und Kurt S. (66), sowie die Werkstattmitarbeiter Gregor 0. (53), Boris K. (32) und Michael G. (44).
Am 25. Juni 2004 war der 41 Jahre alte Kraftfahrer Frank Makel aus Kalletal (Kreis Lippe) mit einen Lastzug der Spedition mit hoher Geschwindigkeit ungebremst in einer Supermarkt in Kerkrade gerast. Das 16 Meter lange und mit 24 Tonnen Stahlplatten beladene Fahrzeug bohrte sich in das Haus, das sofort in Brand geriert. Das Feuer erfasste auch den Lastzug und breitete sich auf zwei weitere Gebäude aus. In dem Feuer starben der Lkw-Fahrer sowie eine 55 Jahre alte Niederländerin und ein 37-jähriger Iraker, beide Angestellte in dem Supermarkt.
Frank Makel hinterließ eine schwangere Ehefrau und zwei minderjährige Kinder. Das dritte Kind, Tochter Kira Franka, wurde erst fünf Monate nach dem Unfall geboren.
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hätte der Unfall vermieden werden können, wenn die Angeschuldigten ihren Wartungspflichten für den Lastwagen nachgekommen wären. Die Bremsen hätten sich in einem desolaten Zustand befunbden, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Varnholt gestern dieser Zeitung. Die Bremsen hätten versagt, weil durch eine angerostete Leitung Druck entweichen konnte.
Die Speditionschefs hätten aus Sparsamkeitsgründen die notwendigen Wartungsarbeiten und Reparaturen nicht in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sondern in der betriebseigenen Werkstatt ausgeführt. In dieser Werkstatt sei nur vorübergehend ein ausgebildeter Kraftfahrzeugmechaniker tätig gewesen. Zudem hätten die drei angeklagten Werkstattmitarbeiter pflichtwidrig gehandelt. Sie hätten die gravierenden Mängel durch bloßes Hinsehen feststellen können und den Lastzug nicht zum Fahrbetrieb freigeben dürfen. Nur zwei der Angeschuldigten, Georg M. und Boris K,. hätten sich bisher zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert und ein Mitverschulden am Unfall abgestritten, sagte Varnholt.

Artikel vom 16.02.2007