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Geld für die
Kinderbetreuung


Kreis Gütersloh (WB). Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden und wieder berufstätig werden möchten, haben die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes. Das gleiche gilt auch für Frauen, die nach dem Ende der Mutterschutzfrist ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen wollen. Daran erinnert die Abteilung Jugend, Familie und Sozialer Dienst der Kreisverwaltung mit Blick auf das Auslaufen des entsprechenden Programms zum Jahresende. Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen »Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik« bietet einen Zuschuss von maximal 2,50 Euro pro Stunde für die Betreuung eines Kleinkindes unter drei Jahren, wenn die Erwerbstätigkeit mindestens 15 Wochenstunden beträgt. Diese finanzielle Hilfe wird unabhängig von der Einkommenshöhe gewährt. Infos unter Tel.: 0 52 41/82 21 41.

Berechtigte von
Gräbern gesucht
Gütersloh (WB). Die Friedhofsverwaltung der evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh sucht Nutzungsberechtigte von Wahlgräbern auf den evangelischen Friedhöfen im Bereich der Stadt Gütersloh. Die Liste mit den aufgeführten Gräbern ist in der Rubrik »Bekanntmachungen« in dieser Zeitung zu finden.

Polizei zieht
positive Bilanz
Kreis Gütersloh (WB). Die Polizei zieht anlässlich des diesjährigen Altweiberdonnerstags eine positive Bilanz. Bei Kontrollen wurden insgesamt 135 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, die mit Verwarngeldern und Ordnungswidrigkeitenanzeigen geahndet wurden. Bei einem Autofahrer, der unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.

Artikel vom 17.02.2007