16.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Karneval: Polizei kontrolliert scharf

Wer feiert und zu viel Alkohol trinkt, sollte Auto lieber stehen lassen

Altkreis Halle (WB/GG). Karneval zu feiern und Auto zu fahren sind zwei Dinge, die sich nicht unbedingt gegenseitig ausschließen - vorausgesetzt der Fahrer ist nüchtern. Damit die Zahl der Unfälle vor allem in der närrischen Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch möglichst gering bleibt, führen die Polizeibeamten während der Karnevalstage 2007 verstärkte Alkoholkontrollen im Kreisgebiet Gütersloh durch.

Bei diesen Kontrollen werden sich die Polizeibeamten nicht nur auf die Hauptstraßen, sondern auch auf »Schleichwege« konzentrieren. Ebenso werden die Alkoholkontrollen nicht nur am Abend und in der Nacht, sondern auch über Tag durchgeführt.
Nötig sind diese Kontrollen, weil immer wieder viele Autofahrer die Gefahren von Alkohol und Restalkohol im Blut unterschätzen. Nachweislich wirken sich geringe Mengen Alkohol negativ auf das zentrale Nervensystem aus und mindern das Wahrnehmungsvermögen und dieƊReaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Jahr für Jahr fallen trotz aller Hinweise und Ankündigungen kreisweit bei den Verkehrskontrollen dennoch immer wieder Kraftfahrer auf, die unter Alkoholeinfluss Auto fahren. Dabei sind sich viele Verkehrsteilnehmer wohl nicht darüber bewusst, dass sie sich bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu einer verkehrswidrigen Fahrweise oder einem Verkehrsunfall kommt. Die Polizei warnt deshalb dringend davor, alkoholisiert Auto zu fahren. Alkoholunfälle enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn nicht nur der Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.
Im vergangen Jahr überprüfte die Polizei im Kreisgebiet von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch 787 Verkehrsteilnehmer. Dabei wurden 157 Alcotests durchgeführt und 12 Verkehrsteilnehmern wurden Blutproben entnommen. Insgesamt erfolgten 13 Strafanzeigen und 30 Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Siebenmal kam es aufgrund von Alkohol- und Drogengenuss zum Führerscheinentzug.
Auch wenn 0,0 Promille gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sollte das Auto stehen gelassen werden. Sollte man doch außerplanmäßig was getrunken haben, fahren Busse und Taxen.

Artikel vom 16.02.2007