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In Pium mit Marihuana erwischt

Geldstrafe für 21-Jährigen - Im Jugendzentrum nach Dealern erkundigt

Borgholzhausen/Halle (vf). Weil er in Borgholzhausen mit Drogen erwischt worden war, ist am Donnerstag ein 21-jähriger aus Werther vom Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt worden.

Der Student war am 30. September vergangenes Jahres an einer Piumer Bushaltestelle von der Polizei kontrolliert worden. Dabei fanden die Beamten in seinem Rucksack zehn Gramm Marihuana. Zuvor soll der Wertheraner mehrere Jugendliche in einem Piumer Jugendzentrum angesprochen und nach der Telefonnummer eines Dealers gefragt haben. Schnell habe er einen Verkäufer gefunden und 70 bis 80 Euro für zehn Gramm des berauschenden Mittels bezahlt, sagte er aus.
Bei seiner Vernehmung kritisierte der junge Student das Vorgehen der Polizei-Beamten. »Ich habe mich überrumpelt gefühlt, da die Polizei mir nicht gesagt hat, warum sie mich kontrolliert«, ärgerte sich der Angeklagte. Richter Michael Hunke klärte auf: »Kurz vor der Kontrolle war in Borgholzhausen ein Diebstahl gemeldet worden.« Die Polizei sei deshalb auf der Suche nach dem flüchtigen Täter und dem Diebesgut gewesen. »Wenn der Verdacht besteht, kann die Polizei ohne weiteres in ihren Rucksack schauen«, erklärte der Richter. Auch, wenn sich der junge Mann dadurch in seiner Privatsphäre gestört gefühlt habe, gebe es rechtlich nichts zu bestanden.
Den Namen des unbekannten Drogen-Dealers wollte der Student nicht verraten. »Ich weiß nicht, wer das war und woher er kam«, beteuerte er. Der vorsitzende Richter bedauerte dies, hätte sich doch »eine entsprechende Kooperation mit der Justiz strafmildernd auswirken können«.
Es war bereits das dritte Mal, dass sich der junge Wertheraner vor Gericht verantworten musste. Im Jahr 2002 wurde ein Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt. Nach einer hochprozentigen Fahrradfahrt - der Trunkenbold hatte 1,8 Promille im Blut - wurde er Anfang 2005 zu 40 Sozialstunden verurteilt.
Ein Drogenproblem gestand sich der 21-Jährige nicht ein. »Seit ich erwischt worden bin, habe ich nichts mehr angerührt«, sagte er. Nichtsdestotrotz: Moralisch sehe er keine Bedenken, Marihuana nicht zu rauchen. Richter Michael Hunke warnte ihn vor einem weiteren Konsum: »Beim nächsten Vergehen wird die Strafe höher ausfallen.«

Artikel vom 16.02.2007