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Altstadt-Kirchturm: Rechte
hält Bielefelder Architekt

Noch kein Bauantrag für Aussichtsplattform und Lift


Bielefeld (bp). In die Diskussion um die Pläne für den Turm der Altstädter Nicolaikirche, der auf Wunsch des Förderkreises der Gemeinde einen Außenaufzug und eine Aussichtsplattform bekommen soll, hat sich ein Bielefelder Architekturbüro eingeschaltet.
Das Büro Dr. Brunzema - Bunge - Otte hält die Urheberrechte an dem Entwurf für den Wiederaufbau von Kirche (fertiggestellt 1954) und Turm (fertiggestellt 1963). Das Büro, das aktiv am Neubau des Kirchturmaufsatzes mitgewirkt hat, hat die Rechtsnachfolge des damaligen Hamburger Architekturbüros von Bernhard Hopp und Rudolf Jäger angetreten. Es hat in Schreiben an Pfarrer Armin Piepenbrink-Rademacher und den Verler Architekten Michael Clarfeld, der den Entwurf für Aufzug und Plattform erarbeitet hat, seine Urheberrechte angemeldet.
Ein solches Urheberrecht gilt 70 Jahre lang. Mit einer ähnlichen Frage muss sich die Stadthallen GmbH bei ihren Plänen zur Erweiterung der Bielefelder Stadthalle beschäftigen: Der Hamburger Architekt Meinhard von Gerkan, der zuletzt den neuen Berliner Hauptbahnhof geplant hat, möchte bei einem möglichen Um- oder Ausbau zu Rate gezogen werden.
Michael Clarfeld geht davon aus, dass die Urheberrechtsfragen zum Turm der Altstädter Nicolai-Kirche »positiv gelöst« werden können. Zudem müssten noch entsprechende Nachweise erbracht werden. Clarfeld: »Wir haben das Schreiben zur Kenntnis genommen.«
In nicht öffentlicher Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses (UStA) stand das Turmprojekt am späten Dienstagabend zur Debatte - allerdings wurden keine weiterführenden Pläne als die bisher bekannten gezeigt. Bislang liegt der Verwaltung auch noch kein Bauantrag vor.
Läge ein solcher Antrag mit allen notwendigen Unterlagen »bis spätestens Ende Februar« vor, könnten, so Ralf Nettelstroth, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU und Mitglied des Umwelt- und Stadtentwicklungsauschusses, die Gremien (Bezirksvertretung, UStA) bis Ende März eine Entscheidung fällen - wenn das Projekt als »Vorhaben von besonderer Bedeutung« eingestuft werde.

Artikel vom 15.02.2007