09.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Privatsphäre
bleibt erhalten

Betreutes Wohnen - Service bei Bedarf

Als zusätzliche Wohnform im Alter hat sich das »betreute Wohnen« etabliert. Dabei gilt der Grundsatz: So viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig.

Zum Wohnangebot des betreuten Wohnens sollte eine abgeschlossene und vollständige Wohnung gehören, die zentral gelegen, barrierefrei ist und Privatsphäre garantiert. Einkaufsmöglichkeiten sollten zu Fuß erreichbar und eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sein. Wichtig sind auch die technischen Voraussetzungen in der Wohnung für den Anschluss an eine Notrufeinrichtung. Darüber hinaus sollte die Kommunikation und das Zusammenleben unter den Mietern in der Wohnanlage gefördert werden.
Diese Wohn-Leistungen werden über die Miete und die Nebenkosten abgerechnet. Die Miete sollte sich an dem vergleichbaren ortsüblichen Niveau orientieren. In einigen Anlagen des betreuten Wohnens werden die Appartements auch als Eigentumswohnungen zum Verkauf angeboten.
Das Grundleistungs-Paket trägt in erster Linie dem Wunsch nach Sicherheit und Unterstützung der Selbstständigkeit Rechnung. Selbst wenn diese Leistungen noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, soll damit, ähnlich wie bei einer Versicherung, Vorsorge getroffen werden, um für den Ernstfall auf Hilfe und Unterstützung zurückgreifen zu können.
Neben dem Grundservice werden weitere Leistungen angeboten, die bei Bedarf zur Verfügung stehen. Dazu zählen beispielsweise Mahlzeiten-Dienste sowie Hilfe im Haushalt, etwa beim Wäschewaschen und Bügeln sowie bei der Wohnungsreinigung. Die Leistungen werden individuell abgerechnet und sind nicht Bestandteil der Grundservice-Pauschale. Der Beginn der Wahl-Dienstleistungen - beispielsweise von Pflegeleistungen - sollte zeitnah, das heißt innerhalb von 24 Stunden nach der Anfrage möglich sein. In akuten Notlagen müssen Hilfsangebote unmittelbar zur Verfügung stehen.
Was unbedingt beachtet werden sollte: Da die Preise des betreuten Wohnens deutlich schwanken und gelegentlich nicht durch das Leistungsangebot gerechtfertigt sind, sollten mehrere Angebote vor Ort eingeholt und miteinander verglichen werden.
Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Angebot ist genau zu prüfen, welche Leistungen erwartet werden können und mit welchen Kosten gerechnet werden muss.
Betreutes Wohnens beinhaltet in der Regel zwei Verträge: einen Miet- bzw. Kaufvertrag sowie einen Betreuungsvertrag. Beide sollte genau gepürft werden. Verbraucher-Zentralen, Mietervereine, Seniorenberatungsstellen oder auch ein Rechtsanwalt stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Immer darauf achten, dass der Mietvertrag nicht die Klausel enthält, dass eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder Pflegebedürftigkeit zur Kündigung des Vertrages führt. Nach dem Mietrecht kann und darf der Gesundheitszustand kein Kündigungsgrund sein.

Artikel vom 09.02.2007