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Mann bespuckt Polizistin und beißt ihr in die Hand

Auch das Auto des Versmolders blieb nicht verschont

Versmold (mapu). Ein völlig falsches Ziel hatte ein 28-jähriger Versmolder für seine Speichel-Attacke gewählt. Weil er einer Polizistin ins Gesicht spuckte, sie beschimpfte, bedrohte und ihr kräftig ins Handgelenk biss, wurde der Türke vom Amtsgericht Halle wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Eigenartige Szenen müssen sich am 12. Juli 2006 gegen 2.40 Uhr am Westheider Weg abgespielt haben: Weil der Bruder, zugleich Arbeitgeber des Angeklagten, diesem nach einem Streit den Job kündigte, rastete der »Gefeuerte« aus und zertrümmerte mit einem Spaten die Scheibe des eigenen Pkw. »Meine Frau eilte noch herbei und schrie herum, ich solle aufhören. Sie war ja so glücklich, weil sie seit vier Wochen ihren Führerschein hatte und den Wagen brauchte«, berichtete der Angeklagte gegenüber Amtsrichter Peeter Wilhelm Pöld. Der dreifache Familienvater kam jedoch nicht zur Vernunft, hatte er sich doch in Folge seines Jobverlusts »dumm betrunken«.
Der Alkohol dürfte auch bei den folgenden, letztlich strafrechtlich geahndeten Eskapaden ein Rolle gespielt haben. Angesichts des Lärms war schnell die Polizei angerückt, hatte den Pöbelnden nach konsequentem Pfefferspray-Einsatz fixiert und in den Dienstwagen verfrachtet. Dort präsentierte sich der 28-Jährige dann in Flegel-Manier, indem er nach Aussage der Polizisten die beiden Beamten auf übelste Weise beleidigte und zudem drohte: »Wenn ich dich oder deine Familie sehe, bringe ich euch um!«
Den Gipfel der Ekelhaftigkeit erklomm der Querulant, als er nach mehrmaligem Spucken in den Innenraum auch noch eine Beamtin ins Speichel-Visier nahm: »Er rotzte wie verrückt um sich - bis nach vorne an die Windschutzscheibe. Und dann hat er mir sogar mitten ins Gesicht gespuckt!« Die Polizistin wollte das Gespeie unterdrücken und hielt dem Mann ihre mit Handschuhen geschützte Hand vor den Mund. »Daraufhin biss er mir stumpf ins Handgelenk. Ich hatte noch Wochen später erhebliche Schmerzen.«
Der Angeklagte könne sich zwar aufgrund seines Alkoholpegels - 1,73 Promille wurden um 3.30 Uhr im Blut gemessen - nicht mehr an Details erinnern, stritt die vorgeworfenen Taten allerdings keineswegs ab: »Ich möchte mich entschuldigen und stehe für das Geschehene ein.« Glück hatte er, dass eine einschlägige Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aus dem Jahre 2000 lange zurückliegt, so dass der Hartz IV-Empfänger mit drei Monaten auf Bewährung und 500 Euro Geldbuße oder 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit recht glimpflich davon kam.

Artikel vom 08.02.2007