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Kinder müssen
zum Sprachtest

Pilotprojekt in Halle und Pium

Halle (WB). »Delfin 4« - so lautet der klangvolle Name für das Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes von Kindern zwei Jahre vor ihrer Einschulung. In wenigen Wochen werden in ganz Nordrhein-Westfalen erstmals alle vierjährigen Kinder, die am 1. August 2009 schulpflichtig werden, mit dem im Schulgesetz NRW verankerten Beobachtungsverfahren auf ihre Sprachkenntnisse untersucht.

Ziel der Sprachstandsfeststellung ist es, Kinder, die hinsichtlich ihrer Sprachentwicklung zusätzliche Unterstützung benötigen, gezielter und früher als bisher fördern zu können. So soll ihnen der Start bei der Einschulung erleichtert werden.
Entwickelt wurde das Verfahren unter der Federführung von Prof. Dr. Lilian Fried an der Universität Dortmund. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Verfahrens ist das Schulamt für den Kreis Gütersloh.
Die erste Stufe des Verfahrens findet in den Kitas statt und soll noch vor den Osterferien abgeschlossen sein. Ein Lehrer aus der Grundschule wird gemeinsam mit einem Erzieher im Kindergarten mit den vierjährigen Kindern ein Sprachspiel in kleinen Gruppen durchführen. Dabei geht es darum festzustellen, ob ein Kind die deutsche Sprache hinreichend beherrscht und ob seine Sprachentwicklung altersgemäß verläuft.
Bei Kindern mit Sprachproblemen werden im Mai sprachliche Einzeluntersuchungen erfolgen, um nähere Hinweise zu erhalten, ob bei einem Kind tatsächlich eine zusätzliche Sprachförderung nötig erscheint und in welchem Bereich sie liegt.
Während die anderen Grundschulen und Kitas im Kreis noch eifrig dabei sind, erste Absprachen über den Verfahrensablauf zu treffen, sind die Einrichtungen in Halle und Borgholzhausen schon mit der Umsetzung der ersten Stufe des Verfahrens beschäftigt.

Artikel vom 08.02.2007