07.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Aktuelles Stichwort


Baumschutzsatzung

Seit 1998 gibt es in der Gemeinde Steinhagen eine Baumschutzsatzung, die 2001 gelockert wurde. Danach sind Bäume geschützt, die innerhalb geschlossener Ortslage stehen. Generell nicht geschützt sind solche Bäume, die innerhalb von sechs Metern um die Fassade eines Wohngebäudes stehen, egal wie alt oder außergewöhnlich sie sind. Ebenfalls vom Eigentümer gefällt werden dürfen Bäume im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften. Obst- und Nadelbäume, Erlen, Weiden, Birken und Pappeln fallen generell nicht unter die Satzung. Schützenswert sind insbesondere solche Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter und eine Höhe von einem Meter erreicht haben. Wer entgegen der Satzung fällen möchte, muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Umweltberatung der Gemeinde beantragen.

Artikel vom 07.02.2007