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Piumer schlägt zu
und muss zahlen

500 Euro Geldstrafe für Peter E.

Borgholzhausen/Halle (ka). Peter E. (alle Namen geändert) aus Borgholzhausen wurde gestern wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 20 Euro (500 Euro) verurteilt. Hintergrund waren Handgreiflichkeiten mit Bianca M., die als Zeugin auftrat.
Wenn jemand schon am Boden liegt und dann noch geschlagen werde, sei das vorsätzliche Körperverletzung. Mit dieser Auffassung begründete Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld das Urteil.
Damit bleibt das Gericht jedoch unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro (1500 Euro). Er hätte das Verfahren sogar eingestellt, sagte Pöld, »wenn da nicht diese Vorgeschichte wäre«.
Vor dem Hintergrund der Handgreiflichkeiten zwischen dem Angeklagten und der Zeugin Bianca M., die sich in der Nacht des 5. April 2006 gegen 1.10 Uhr vor der Spielothek an der Versmolder Straße am Bahnhof Borgholzhausen, ereignet hatten, einigten sich beide Parteien in einem anschließenden zivilrechtlichen Vergleich, auf Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld zu verzichten. Zudem darf sich Peter E. der 41-jährigen Spielhallenaufsicht seither nicht weniger als 50 Meter nähern.
Daran hält sich der Rentner jedoch nicht. Bianca M. fühlte sich in der besagten Nacht wiederholt von ihm belästigt, nachdem sie ihn unmittelbar vor der Spielothektür entdeckt hatte. Sie bat ihn zu verschwinden, worauf es zwischen beiden zu Handgreiflichkeiten kam.
Nach widersprüchlichen Zeugenaussagen stellte sich für Richter Peeter-Wilhelm Pöld der Sachverhalt gestern wie folgt dar: Als sich Peter E. zu gehen geweigert habe, habe Bianca M. ihm eine Ohfeige gegeben. Als sie sich umdrehte, um wieder in die Spielothek zu gehen, habe Peter E. sie an den Haaren gezogen und zu Boden gerissen. Anschließend habe er auf eingetreten und geschlagen.
»Halten Sie sich von Bianca M. fern!«, warnte Richter Peeter-Wilhem Pöld Peter E. nach dem Urteil. Sonst seien weitere Streitereien zu befürchten.

Artikel vom 06.02.2007