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Aus Briefen an die Redaktion


Vorgehen nicht
zu akzeptieren
Der Beschluss des Haller Planungs- und Bauausschusses, ein wegen eines Architektenfehlers falsch gebautes Haus in der »Bachweide« nachträglich doch zu genehmigen, beschäftigt auch einen Leser aus Künsebeck.
Nun sieht man wieder einmal, wie der »Haller Klüngel« funktioniert: Selbst gegen die Empfehlung der Verwaltung, die das Baurecht gut kennen wird, hat der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses, Fritz Weßling, seine Fraktionsmitglieder überredet, die vom Bebauungsplan Bachweide abweichende Dachneigung als Ausnahme durchgehen zu lassen. Selbst, wenn soziale Gesichtspunkte in diesem Fall eine Rolle gespielt haben sollten, dem Bauherrn entgegenzukommen, kann ich diese Vorgehensweise nicht akzeptieren.
Offensichtlich lag doch ein
Verschulden des beteiligten Architekten vor, der für seine Fehler gerade stehen muss. In NRW ist jeder Architekt verpflichtet, für solche vielleicht auch »leicht fahrlässigen« Fehler eine Versicherung zu haben, die für sämtliche Kosten und Folgekosten, also auch Hotelaufenthalte für den Bauherrn und seine Familie aufkommen muss. Dies wäre natürlich nur der Fall, wenn nicht bewußt durch diese Bauweise die Wohnfläche vergrößert wurde, zumal der Keller eingespart wurde. Dies kann und will ich aber nicht unterstellen, obwohl es einer Prüfung wert wäre.
Was außerdem zu prüfen ist: wurde die Ausführung des Bauvorhabens gemäß der Genehmigung des Bauamtes durchgeführt, wurden die Ausführungspläne nachträglich geändert oder was ist wirklich schief gelaufen?
Wie leichtfertig wurde hier ein Präzedenzfall geschaffen, der einer wilden Bauweise Tür und Tor öffnen könnte. Es wäre schlimm, wenn durch solche Entscheidungen die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unnötig ausgegeben worden wären, wenn denn doch so gebaut wird, wie jeder gern möchte.

HANS-WERNER WILKE
HAUPTSTRAßE 62
33790 HALLE

Artikel vom 03.02.2007