Das Erbe wird um den Freibetrag gekürzt. Auf die Nettosumme wird der jeweilige Steuersatz fällig Steuerklasse 1: Ehegatten (307 000 Euro Freibetrag), Kinder (205 000 Euro), Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern (51 000 Euro). Dem überlebenden Ehepartner wird zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256 000 Euro gewährt, Kindern unter 27 Jahren je nach Alter von 10 300 bis 52 000 Euro. Steuerklasse 2: Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner (10 300 Euro). Steuerklasse 3: Alle übrigen Erwerber (5 200 Euro).