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Bei Ministern
wird gekürzt


Berlin (Reuters). Kanzlerin Angela Merkel, ihre Minister und Staatssekretäre der Bundesregierung müssen sich auf Kürzungen bei ihrer Altersversorgung einstellen. Das Kabinett beschloss gestern, dass sie künftig mindestens vier Jahre im Amt sein müssten, um Pensionsansprüche zu erwerben. Bislang war dies bereits nach zwei Jahren der Fall.
Genau wie andere Arbeitnehmer sollen die Regelungen zur Rente mit 67 auch für Mitglieder des Kabinetts, Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre greifen. Das Ruhegehalt werde also auch nicht mehr wie bisher schon mit 55 Jahren in Anspruch genommen werden können. Das so genannte Übergangsgeld beim Ausscheiden aus dem Amt soll nur noch für zwei statt wie bisher drei Jahre gezahlt werden.

Artikel vom 01.02.2007