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Verwarnt: Chef zahlt
keine Sozialbeiträge

Herzkranker Arbeitgeber vorm Amtsgericht

Steinhagen/Halle (fn). Wenn ein Arbeitgeber die Sozialbeiträge für seine Angestellten nicht bezahlt, dann ist das eine Straftat. Doch wie ist es zu bewerten, wenn der betreffende Chef schwer krank ist? Damit befasste sich gestern das Haller Amtsgericht.

6600 Euro sind es insgesamt, die der 66-jährige Rentner aus Melle mit seiner Steinhagener Transport- und Frachtvermittlung verschiedenen Krankenkassen vorenthalten hat. Der entsprechende Lohn für die Mitarbeiter von Januar bis Juni 2005 wurde hingegen überwiesen. Dieses Versäumnis räumte der schwer Herzkranke ehemalige Geschäftsinhaber auch ein. Aber: er sei seit Ende 2004 einfach zu krank gewesen, um den genauen Überblick zu haben.
»Sie hätten entsprechende Vollmachten übertragen müssen«, wollte sich Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Daraufhin berichtete der Meller, dass zunächst der Ehemann der Mitgesellschafterin die Geschäfte weiterführte, zumindest bis Februar 2005. Dann habe er diesen 'rausgeschmissen. Der gesamte Betrieb, den er erst Anfang 2004 gegründet habe, sei ins Schlingern geraten. Bis zur Anmeldungung der Insolvenz im Juni 2005 habe eine Mitarbeiterin die Lohnbuchhaltung übernommen.
Wenn die kompletten Lohnkosten nicht mehr gezahlt werden könnten, dann müsste ein Betrieb die Löhne reduzieren, um die Sozialbeiträge zahlen zu können, mahnte Richter Pöld an. Rechtsanwalt Ulrich Kraft erwiderte: »Wenn die Fahrer ihren Lohn nicht kriegen, bleiben die Lkws und das Geschäft liegen.«
Am Ende wurden dem Angeklagten noch 2230 Euro an fehlenden Sozialbeiträgen angelastet. Das Gericht sprach eine Verwarnung aus. Der Meller hätte eine klare Anweisung geben müssen, wer was in seiner krankheitsbedingten Abwesenheit zu regeln hätte. Bemüht er sich in seiner Bewährungszeit von drei Jahren nun nicht um Schadensausgleich, kommt auf ihn noch eine Geldbuße von 1250 Euro zu.

Artikel vom 01.02.2007