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Brandenburger in Pium auf Einbruchstour

Bewährungsstrafen für drei Männer

Borgholzhausen/Halle (il). Drei junge Männer (26, 22, 26) aus Brandenburg mussten sich gestern vor dem Amtsgericht Halle wegen Diebstahls in zwei Fällen verantworten. Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld verurteilte zwei der geständigen Männer zu neun Monaten Haft, den Dritten zu zehn Monaten Haft. Alle kommen zum letzten Mal mit einer Strafe auf Bewährung davon.

Zudem bekamen die drei Angeklagten Geldbußen in Höhe von jeweils 500 Euro auferlegt. Die Angeklagten fuhren am 19. Februar vergangenen Jahres mit einem gemieteten VW Passat von Brandenburg nach Borgholzhausen. Dort brachen sie in der Nacht zum 20. Februar das Fenster einer Piumer Firma auf, stiegen in das Gebäude ein und stahlen 2500 Euro sowie Zigaretten. Wenig später brachen sie in der Spedition Sünkel ein weiteres Fenster auf. Hier erbeuteten die drei Diebe drei Handys, drei Navigationssysteme, ein Handyladekabel sowie insgesamt 300 Euro. Außerdem versuchten sie einen Tresor aufzubrechen, was ihnen jedoch nicht gelang. Dabei beschädigten sie das Zahlenfeld des Tresors.
Zwei der drei Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt arbeitslos. Die spontan geplante Aktion glänzte nicht gerade durch Professionalität, wie die Anwälte der drei Männer in ihrem Plädoyer zugunsten der Angeklagten betonten. Auf die Frage, warum sie denn unbedingt nach Ostwestfalen wollten, antwortete einer der Angeklagten: »Wir wollten mal woanders hin«. Die drei Brandenburger, die mit Hammer, Stemm- und Brecheisen sowie Sturmhauben ausgerüstet waren, waren schon zuvor mit Diebstählen aufgefallen. Einer war zweimal ohne Führerschein unterwegs gewesen und war wegen Betruges verurteilt worden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr auf Bewährung.
Amtsrichter Pöld verurteilte einen der damals Erwerbslosen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, den anderen zu einer neunmonatigen Haft. Der 22-Jährige bekam ebenfalls eine neunmonatige Freiheitsstrafe. Bei allen wurden die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Richter Pöld: »Die Strafe zur Bewährung auszusetzen, lag auf Messers Schneide.«. Dafür sprachen unter anderem die guten sozialen Kontakte der Angeklagten sowie ihre Arbeitsverträge. Auch die Art, wie sie den Ernst der Lage während der zweiwöchigen Untersuchungshaft erkannt haben, verhalf ihnen zu der Bewährungsstrafe.

Artikel vom 25.01.2007