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»Planung nicht genehmigungsfähig«

Im Container-Streit an Baudeponie meldet sich der Verpächter zu Wort

Borgholzhausen (WB/SKü). In dem Streit um die Einrichtung eines neuen Entsorgungspunktes in Borgholzhausen meldet sich jetzt der widerstrebende Verpächter zu Wort. Dabei werden der kreiseigenen Abfallverwertungsgesellschaft GEG neue Vorwürfe gemacht.

Wilhelm Klack, der der GEG zwar nur eine kleine, aber für den Betrieb der Bodendeponie unerlässliche Fläche verpachtet hat, liest die Verträge mit einem deutlich anderen Verständnis als die GEG. Über seinen Anwalt Sebastian Koch (Steinhagen) teilt Klack mit, dass eine Unterverpachtung des Geländes »zu anderen Zwecken« keineswegs abfallwirtschaftliche Zwecke sein dürften. Das sei aus der Vertragshistorie heraus klar, so Koch. Ein Entsorgungspunkt sei also von Anfang an nicht genehmigungsfähig und damit ausgeschlossen gewesen.
Koch macht weiterhin geltend, dass die schriftliche Erlaubnis des Verpächters nicht im Vorfeld beantragt worden sei, Klack nicht einmal von der geplanten Eröffnung informiert worden sei. Er habe lediglich aus der Presse erfahren, was auf seinem Grundstück geschehen sollte.
Durch den Betrieb eines Entsorgungspunktes sieht der Verpächter seine Interessen im Kern beeinträchtigt. Gleich nebenan seien Hofgebäude an zwei Familien vermietet. Die wollten ihre Mietverträge kündigen für den Fall, dass über den zu duldenden Lkw-Verkehr zur Deponie hinaus auch noch zusätzlicher Pkw-Verkehr auftrete. Ein Grünlandpächter wolle seinen Pachtvertrag kündigen, wenn der Entsorgungspunkt in Betrieb gehe. Dieser soll eine steigende Abgasbelastung fürchten. In der mit der GEG geschlossenen Änderungsvereinbarung heißt es laut Koch, dass bei einer etwaigen Unterverpachtung auch die Interessen der übrigen Mieter zu berücksichtigen seien.
Außerdem fürchtet Verpächter Klack bei Betrieb eines Entsorgungspunktes eine starke Wertminderung des Hofgrundstückes. An einen Ausbau weiterer Wohnungen, an ihren Verkauf oder den Verkauf der gesamten Hofstelle zu »wirtschaftlich interessanten Bedingungen« sei nicht mehr zu denken. Weiter schreibt Koch: »Den Verpächter trifft keine Schuld daran, dass die GEG und einige Politiker mit Entscheidungen an die Öffentlichkeit getreten sind, vor deren Herbeiführung man sich besser der Erlaubnis des Verpächters versichert hätte.«

Artikel vom 25.01.2007