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Stadt Bielefeld
Der Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 in der zurzeit geltenden Fassung): Die Stadt Bielefeld erhebt im Kalenderjahr 2007 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) nach den gleichen Hebesätzen wie für das Kalenderjahr 2006. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2006 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundbesitzabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2007 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer in einem Betrag zum 01. Juli 2007 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Finanzen und Beteiligungen - Steuerabteilung - der Stadt Bielefeld, Niederwall 23 (Neues Rathaus), einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Bielefeld, den 11. Januar 2007
In Vertretung
gez. Löseke
Stadtkämmerer

Artikel vom 27.01.2007