25.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Rente vier Jahre rückwirkend


Dortmund (dpa). Soldaten, die im Wehrdienst gesundheitliche Schäden erleiden, erhalten eine so genannte Beschädigtenversorgung längstens vier Jahre rückwirkend vom Jahr der Antragstellung an. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil zum Fall der Witwe eines Bundeswehr-Strahlenopfers entschieden. Dies gelte auch dann, wenn die Soldaten oder ihre Hinterbliebenen unverschuldet an einer früheren Antragstellung gehindert waren. Zu Grunde lag der Fall der Witwe eines Oberfeldwebels, der als Radarmechaniker arbeitete und 1990 an einem Augenkrebsleiden mit 37 Jahren starb. Als die Radarstrahlenfälle 2001 bekannt wurden, beantragte sie Witwenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Sie bekam rückwirkend Rente - jedoch erst von 1997 an.Urteil vom 28.6.2006, Az.: S 7 VS 14/04.

Artikel vom 25.01.2007