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Bei Krampfader-OP
falsche Vene entfernt

Patientin bekommt 5500 Euro Schmerzensgeld


Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Manche Ärzte schneiden offenbar einfach drauflos. Einem solchen »Skalpellvirtuosen« geriet Petra N. aus Paderborn unters Messer.
Sie litt unter Krampfadern, und ihr Hausarzt riet der 35-Jährigen zur Operation. In der Regel Routine - bei Petra N. kam es nach dem Eingriff in einem Paderborner Krankenhaus aber zu Komplikationen. Weil sie zu dem Operateur kein Vertrauen mehr hatte, ging die Frau daraufhin in ein anderes Hospital. Dort diagnostizierte der Gefäßspezialist eine tiefe Beinvenenthrombose. Die Patientin musste sofort ein zweites Mal operiert werden.
Er hätte aufgrund einer »anatomisch unklaren Situation« leider die falsche Vene entfernt, räumte der Arzt, der den ersten Eingriff verpfuscht hatte, ein. So etwas könne leider passieren.
Darf es aber nicht, meinte ein Gutachter, dem der Bad Lippspringer Patientenanwalt Olaf Schmitz den Fall vorlegte. Vor der Durchtrennung von Gefäßen müssten diese eindeutig identifiziert werden - erst recht, wenn die Situation »anatomisch unklar« sei.
Auf einen Prozess ließ es der Mediziner mit dem flinken Messer lieber nicht ankommen. Seine Haftpflichtversicherung zahlte Petra N. in einem außergerichtlichen Vergleich 5500 Euro Schmerzensgeld.

Artikel vom 29.01.2007