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Fernsehen
hat es vorgemacht

Betrüger verurteilt

Von Sabrina Beck
Paderborn (sab). Im Fernsehen hat Jens A. gelernt, wie man die Bank betrügt und probierte es selbst. Weil er aber ganz offiziell sein eigenes Konto benutzte, flog der Schwindel auf. Das Amtsgericht Paderborn verurteilte den 34-Jährigen gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Es war ganz leicht: Er musste nur die EC-Kartenzahlungsbelege im Supermarkt aus dem Altpapier fischen, mit den Kontodaten gefälschte Überweisungsträger ausfüllen und sich selbst als Empfänger angeben Ñ ein Kinderspiel. Insgesamt 2070 Euro wechselten im Juni und Juli 2006 auf diese Weise unrechtmäßig den Besitzer.
Die einzelnen Überweisungsbeträge schwankten zwischen 200 und 300 Euro. »In dem Fernsehbericht hatte ich erfahren, dass bei größeren Beträgen die Unterschrift genau kontrolliert wird«, schilderte der Angeklagte den Grund für diese Vorsichtsmaßnahme.
Das Geld investierte er in Drogen. Seit mehr als 20 Jahren ist der gelernte Tischler heroinabhängig, zwei Therapieversuche blieben erfolglos, im Sommer vergangenen Jahres wurde er rückfällig. »Mit 345 Euro Arbeitslosengeld II konnte er seine Sucht nicht finanzieren«, so Staatsanwalt Frank Stegen. Um schnell an Geld zu kommen, machte sich Jens A. des gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in neun Fällen schuldig.
Der Vater einer zehnjährigen Tochter zeigte sich vor Gericht geständig. Er war zuvor bereits auffallend häufig strafrechtlich in Erscheinung getreten: Zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahldelikte säumen seinen bisherigen Lebensweg. Zum Tatzeitpunkt stand Jens A. noch unter Bewährung.
Mit dem verhängten Strafmaß kam das Schöffengericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Der Richter betonte, wie erschrocken er über die Drogenkarriere des Angeklagten sei und erklärte, er werde eine weitere stationäre Therapie befürworten.

Artikel vom 24.01.2007