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Kraftfahrzeugsteuer im Voraus zahlen


Altkreis Halle (WB). Fahrzeughalter, die mit der Zahlung ihrer Kfz-Steuer im Rückstand sind, können ihr Fahrzeug nur noch dann zum Verkehr zulassen, wenn sie sowohl die rückständigen Beträge als auch die Steuer für den ersten Entrichtungszeitraum im Voraus zahlen. Die neue Rechtsverordnung zur Erhebung der Kfz-Steuer gilt seit 1. Januar.

Artikel vom 25.01.2007