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Kultur erhalten und Prämien sichern

Landwirtschaftlicher Ortsverband: Generalversammlung mit Jahresrückblick

Borgholzhausen (ak). Informative Vorträge standen am Montag auf der Tagesordnung der Generalversammlung des Landwirtschaftlichen Ortsvereins Borgholzhausen. Dazu hatten sich etwa 40 Landwirte im Haus Hagemeyer-Singenstroth eingefunden.

Zunächst blickten die Teilnehmer auf die vergangenen Monate zurück. Die Premiere des Sommerfestes im Juli war ein voller Erfolg. »Auch im Sommer 2007 feiern wir wieder«, kündigte Ortsvereins-Vorsitzender Jochen Stute an. Im Frühjahr, Anfang April und Anfang Mai, sind wieder zwei Feldbegänge geplant. Den Auftakt machte Dr. Georg Paß aus der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh. Er informierte über die Anforderungen, die durch »Cross-Compliance«, Überkreuz-Überprüfungen, an sie gestellt werden. »ÝCross-ComplianceÜ nennt sich das Verfahren, mit dem überprüft wird, ob und in welchem Ausmaß die Bauern die Bedingungen für eine gute Landwirtschaft einhalten. Für diese Prüfung sind neben dem Veterinärwesen auch das Umweltamt und die Landwirtschaftskammer zuständig«, erklärte der Veterinär.
Seit der EU-Agrarreform 2005 sind die Prämien, die die Landwirte als Subventionen erhalten, nicht mehr allein von der Produktion abhängig, sondern richten sich nach Anzahl und Höhe der jeweiligen Zahlungsansprüche. Und die können ganz unterschiedlich ausfallen - je nachdem, über wie viele Tiere oder Hektar Land ein Bauer verfügt. Außerdem gilt es zu überprüfen, ob und wie viele Auflagen der Landwirt leisten kann. Nicht selten kommt es zu Verstößen, beispielsweise darüber, ob ein Rind über die vorgeschriebenen zwei Ohrmarken verfügt oder ausreichend Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Dr. Georg Paß klärte die Borgholzhausener über leichte, mittlere und schwere Verstöße auf und legte dar, inwieweit sie sich negativ auf die angestrebten Prämien auswirken. Je mehr Fehler im Betrieb, desto mehr prozentuale Prämien-Abzüge.
Wilhelm Fiegenbaum, Geschäftsführer des landwirtschaftlichen Kreisverbandes, ging unter anderem auf die Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ein, die voraussichtlich im April in Kraft tritt. Demnach gelten verpachtete Flächen und Gebäude künftig als unproduktives Vermögen, für das keine Begünstigung vorgesehen ist. Als Ausnahme gilt jedoch die Verpachtung an den vorgesehenen Hoferben. »Eine Übertragung des Hofes noch vor der geplanten Neuregelung ist daher ratsam«, sagte Wilhelm Fiegenbaum.
Darüber hinaus äußerte sich Fiegenbaum unter anderem auch zur Neugestaltung der Beitragszahlungen von Landwirten. Betriebe mit arbeitsintensiven Produktionsverfahren müssen künftig höhere Beiträge zahlen. Dazu gehören vor allem die Betriebe, in denen Tiere gehalten werden.

Artikel vom 24.01.2007