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Frau an der
Tür attackiert

600 Euro Geldstrafe


Borgholzhausen (SKü). Der Angeklagte und sein Verteidiger hofften auf Einstellung, selbst das Opfer der leichten Körperverletzung war an einer Strafverfolgung nicht mehr interessiert. Doch Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld war mit einer Verfahrenseinstellung gar nicht einverstanden. Zu schwer wog für ihn die einschlägige Vorstrafe des Angeklagten wegen Nötigung.
Und so kam es, dass der 36-jährige Türke für einen Vorfall am 21. Juni vergangenen Jahres in Borgholzhausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 600 Euro Geldbuße verurteilt wurde. Bestraft wurde der Mann für eine Aktion gegen die Mutter seiner Tochter. Weil die ihn nicht mit seiner 18-jährigen Tochter sprechen lassen wollte, drückte der wütende Türke gegen die halboffene Tür. Die Frau stürzte dabei zu Boden und verletzte sich an den Knieen. Heute ist der Umgang wesentlich entspannter. Doch das brachte dem Angeklagten lediglich eine Reduzierung der Geldbuße.

Artikel vom 20.01.2007