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Urteil gegen Dieter M.
ist jetzt rechtskräftig

Ex-Manager muss 1,16 Mio. an Storck zurückzahlen

Halle/Hamm (pes). Das Landesarbeitsgericht in Hamm hatte gestern das letzte Wort. Die Richter der dritten Kammer wiesen die Berufung des früheren Storck-Managers Dieter M. zurück.

M. muss demnach, wie schon vom Arbeitsgericht Herford geurteilt, 1,165 Millionen Euro an Schmiergeldern und Schadenersatz an das Haller Süßwarenunternehmen zurückzuzahlen. Nach Auffassung der Richter hatte sich der Ex-Manager, der zurzeit seine Haftstrafe im offenen Vollzug in Berlin absitzt, von Lieferanten bestechen lassen und in einem Fall auch eine überhöhte Frachtrechnung von Storck zahlen lassen. Die Differenz zum wirklichen Frachtpreis hatte er sich mit einem Geschäftspartner in Indonesien geteilt. Von dort sind inzwischen 21 000 Euro als Schadenersatz zurückgeflossen, die von M.'s Gesamtschuld gegenüber Storck abgezogen werden müssen.
Da die Richter in Hamm eine Revision nicht zugelassen haben, ist auch dieses Urteil jetzt rechtskräftig. »Das ist genau das Signal, das wir haben wollten«, meinte Storck-Sprecher Dr. Bernd Rössler nach dem Verfahren. »Ein schwarzes Schaf könne aber das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter nicht erschüttern«, bekräftigte er, dass im eigenen Unternehmen ansonsten alles sauber sei.
Ein Teil der 1,16 Millionen könnte übrigens im Sommer flüssig werden. In Enger wird am 13. Juli die Villa von Dieter M. zwangsversteigert. Das 3875 Quadratmeter Grundstück und die 348 Quadratmeter Wohnfläche haben einen Verkehrswert von 622 000 Euro.

Artikel vom 18.01.2007