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Was Versicherungen zahlen

Orkanschäden durch »Kyrill« sollten innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Sturmschäden können von Windstärke 8 an geltend gemacht werden.
- Schäden am Auto durch Bäume, Äste oder Dachziegel. Die Teilkasko erstattet den Zeitwert. Wenn der Baum morsch war und längst hätte gefällt werden müssen: Dann muss der Baumbesitzer aufkommen.
- Zertrümmerte Fenster und Dachziegel. Erstattet die Gebäudeversicherung. Auch beim Sturm verschobene oder gerissene Dachziegel können auf Kosten der Versicherung ersetzt werden. - Zerrissene Kleidung. Nimmt bei einem Sturz in der Orkanböe die Garderobe Schaden, kommt die Hausratversicherung auf.
- Kaputte Antennen/Markisen. Gehören diese einem Mieter, sind sie über dessen Hausratversicherung gedeckt. Gemeinschaftseigentum kann in der Gebäudeversicherung mitversichert sein.
- Beschädigtes Inventar. Hat der Orkan durch ein Leck auch das Mobiliar in Mitleidenschaft gezogen, kommt die Hausratversicherung ins Spiel.

Artikel vom 19.01.2007