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Mann riskiert wegen Hund Freiheitsstrafe

Unfall ohne Führerschein verschuldet

Versmold (mapu). Diese unbedachte Fahrt auf den Straßen Versmolds hätte einem 34-Jährigen beinahe einen Gefängnisaufenthalt beschert. Obwohl er bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis erwischt worden war, benutzte der Borgholzhausener ohne »Lappen« seinen Roller und verursachte einen Auffahrunfall - weil er unbedingt an diesem Tag die Schlussrate für den Kauf eines Schäferhundes abliefern wollte.
Doch statt der damals am 4. Juli 2006 ausstehenden 150 Euro kostete den nach eigenen Angaben beträchtlich verschuldeten Mann sein nicht erlaubter Ausflug 600 Euro Geldbuße und vier Monate auf Bewährung. Dieses Urteil fällte gestern das Amtsgericht Halle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Damit sei der Arbeiter »noch gut bedient« gewesen, wie Richter Peeter-Wilhelm Pöld anmerkte. Schließlich hatte er es bei bislang elf Vorstrafen auf bereits drei Verkehrsdelikte gebracht und war zum Zeitpunkt der Rollerfahrt wegen eines ähnlichen Vergehens noch auf Bewährung unterwegs. »Einzig und allein, dass Sie nicht ein schwereres Fahrzeug als den Roller benutzt haben, bewahrt Sie davor, dass Ihre Bewährung nicht in eine Haftstrafe umgewandelt wird«, erklärte der Richter.
Der von Beginn der Verhandlung an geständige Verurteilte kam am 4. Juli gegen 17 Uhr auf der Bielefelder Straße aus Richtung Versmold und wollte links in die Straße »Auf dem Gaddern« abbiegen. »Ich habe dann gesehen, dass ich es nicht mehr rechtzeitig vor einem mir entgegenkommenden Auto schaffe«, erklärte er. Daraufhin habe der dreifache Familienvater abrupt eine Vollbremsung hingelegt. Hinter ihm kam ein hiesiger Landwirt mit seinem Bulli nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und fuhr auf den Roller auf. Es entstand Sachschaden in Höhe von 3600 Euro.
Eine Blutprobe ergab, dass der Verurteilte zum Tatzeitpunkt 100 Milligramm Methadon im Blut hatte. Der früher Drogenabhängige hatte sich den im Zuge einer Entziehungskur verordneten Ersatzstoff eingeflößt und war sich dessen auch bewusst. Nicht klar sei ihm jedoch gewesen, wie sich die Einnahme auf sein Reaktionsverhalten auswirke. Die Wirkung sei von Mensch zu Mensch verschieden, wollte auch Richter Pöld keine Einschätzung abgeben und ließ ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholgenuss fallen.

Artikel vom 18.01.2007