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Rauchverbot nicht auf »einen Schlag«


Berlin (dpa). Nach dem Scheitern eines bundesweiten Rauchverbots hält die Bundesregierung den Nichtraucherschutz nur in Etappen für umsetzbar. Der Bundesgesetzgeber könne den Schutz vor dem Passivrauchen nicht »mit einem Schlag« regeln, sagte ein Vertreter des Justizministeriums gestern im Bundestags-Petitionsausschusses. Der Bund habe die Zuständigkeit für öffentliche Gebäude, den Arbeitsschutz und den öffentlichen Verkehr. Die Länder sind für das Gaststättenrecht zuständig. Ergebnisse aus Gesprächen mit den Ländern über Nichtraucherschutz erwartet die Regierung bis März.

Artikel vom 16.01.2007