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Lkw-Fahrer
zu Geldstrafe
verurteilt

Fahrlässige Tötung

Von Uwe Koch
Gütersloh/Bielefeld (WB). Das Amtsgericht Bielefeld hat einen Kraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte den Unfall verursacht, bei dem ein 66-jähriger Gütersloher auf der Brockhagener Straße getötet worden war.

Der tragische Unfall geschah am 4. Mai 2006 gegen 13.45 Uhr in Höhe Schluthecke auf der Brockhagener Straße. Der 66-jährige Gütersloher Fritz S. kam mit seinem Renault Megane aus Blankenhagen, ordnete sich korrekt links ein, um auf die Hofstelle Brockhagener Straße 325 abzubiegen. Der Bielefelder Berufskraftfahrer Hartmut Z. folgte dem Renault mit seinem 40-Tonner-Sattelzug, übersah indes den schon stehenden Renault. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Megane auf die Gegenfahrbahn geschoben, wo er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug eines 23-jährigen Mannes aus Lohne (bei Diepholz) zusammenprallte. Während dieser Wagen demoliert auf einer Wiesenfläche neben der Hofeinfahrt liegen blieb, wurde der Gütersloher aus seinem völlig zerfetzten Renault auf die Straße geschleudert.
Der Notarzt aus Gütersloh konnte nur noch den Tod des 66-jährigen Fritz S. feststellen. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurde schwer verletzt ins Gütersloher Krankenhaus gebracht, der 51-jährige Unglücksfahrer des Lastwagens erlitt einen Schock.
Schon am Unfallort hatten Zeugen den Lkw-Fahrer massiv belastet: Sie hatten weder einen notwendigen Sicherheitsabstand des Sattelzugs, noch eine Notbremsung des Lkw beobachtet. Die Feststellungen eines Sachverständigen bestätigten diese Aussagen.
»Ich habe mich verkalkuliert«, beteuerte gestern der Bielefelder Hartmut Z. vor dem Bielefelder Amtsgericht. Seit 28 Jahren sei er als Berufskraftfahrer unterwegs, er habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen.

Artikel vom 12.01.2007