Halle (dpa). Wem das frühlingshafte Wetter einen Strich durch den Winterurlaub macht, hat keinen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung. Darauf hat gestern die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle/Saale hingewiesen. Das Wetter gehöre zum »allgemeinen Lebensrisiko«, für das Reiseveranstalter oder Hoteliers nicht haftbar gemacht werden könnten.