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Waffe zum Schutz
gegen Vater besorgt

Freiheitsstrafe für Kurden aus Borgholzhausen

Borgholzhausen (mapu). Aus Angst und zum Schutz vor seinem eigenen Vater hatte sich ein 26-jähriger Kurde aus Borgholzhausen illegal eine Schusswaffe besorgt. Da er keinen Waffenschein besitzt, verurteilte ihn das Amtsgericht wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 500 Euro Geldbuße.

Der Angeklagte gab zu, am 29. Mai vergangenen Jahres bei einer ihm bekannten Adresse in Bielefeld für 300 Euro eine halbautomatische Pistole, Kaliber 6,35 Millimeter, inklusive scharfer Munition erstanden zu haben. »Ich wollte mich damit gegen meinen Vater schützen, der mich verfolgt und bedroht hat. Denn ich weiß, dass er selber eine Waffe besitzt und davon, wenn es hart auf hart kommt, auch Gebrauch macht«, schilderte der Angeklagte seine Beweggründe. Bei einer Hausdurchsuchung wurde beim Vater allerdings keine Waffe gefunden.
Hintergrund des belasteten Verhältnisses zu seinem Vater sei dessen ideologisches Kulturbild, mit dem der 26-Jährige durch seine Verlobung mit einer Italienerin gebrochen habe: »Wir sind Kurden und mein Vater erwartet, dass ich auch nur mit einer Kurdin zusammen bin.« Weil er dem gemeinsamen Hausbau ebenfalls nur widerwillig zustimmte und sich nach Ansicht des Vaters damit nicht zur Familie bekannte, habe er seinen Sohn fortan mehrfach verbal bedroht und ihm in einem Fall sogar aufgelauert.
Für den Staatsanwalt keine Legitimation zur Selbstjustiz: »Hier in Deutschland geht man zur Polizei, anstatt eine scharfe Waffe zu tragen.« Der Angeklagte beteuerte zwar, die Pistole seit dem Kauf nicht mehr angerührt zu haben. Für Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld bestand dennoch kein Zweifel an einer Verurteilung, da allein der Besitz genüge, um sich strafbar zu machen. Aufgeflogen war der Angeklagte, weil sein Bruder die Waffe entdeckt haben muss und ihn anzeigte.

Artikel vom 11.01.2007