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Bertelsmann verliert Prozess


Gütersloh (WB/ef). Bertelsmann und seine Direktvertriebstochter Inmedia-One haben vor dem Landgericht Koblenz in einem außergewöhnlichen Prozess den Kürzeren gezogen. Wer in den vergangenen fünf Jahren ein Haustürgeschäft abgeschlossen und etwa eine Zeitschrift abonniert hat, dem biete sich auch jetzt noch die Chance zur Rückabwicklung. Hintergrund: Um über die Rechtsfolgen der Rückgabe zu belehren, verwenden die meisten Direktvertriebsfirmen den Mustertext der Bundesregierung. Ausgerechnet dieser entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz und ist daher unwirksam, urteilte das Gericht. Das Urteil sei aber nicht rechtskräftig, Inmedia-One werde in die Revision gehen, so ein Sprecher.

Artikel vom 10.01.2007