Frankfurt/Main (dpa). Verheiratete Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern müssen sich nicht hunderte von Kilometern versetzten lassen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem gestern bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter erklärten damit die Versetzung eines Speditionsangestellten von Frankfurt nach Jülich (Rheinland) für unzulässig. Az.: 7 Ga 238/06