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Klinikum hadert
mit GEZ-Bürokratie

Sogar saftige Nachzahlung droht

Von Oliver Horst
Versmold (WB). Als dem Verwaltungschef des Klinikums Ravensberg im Sommer vergangenen Jahres ein Brief von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auf den Tisch flatterte, dachte er an einen »schlechten Scherz« -Ê der VERSMOLDER ANZEIGER berichtete exklusiv am 5. August. Aus heutiger Sicht ist dieses Schreiben für Volker Schulz »der Stein des Anstoßes, der eine Lawine ins Rollen gebracht hat«.

Zur Erinnerung: Die GEZ hatte im Sommer schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Rundfunkgebührenpflicht auch für Monitore und Aufnahmegeräte mit Empfangsteil gelte, die zu Überwachungs- und Aufnahmezwecken etwa im OP genutzt werden. Auf Nachfrage des VERSMOLDER ANZEIGERS erklärte eine GEZ-Sprecherin seinerzeit, dass sich Krankenhäuser aber von der Gebührenpflicht befreien lassen könnten.
Nach dem Motto »gesagt, getan« handelte Volker Schulz. »Wir haben daraufhin die Gebührenbefreiung beantragt. Ich dachte, die Angelegenheit würde sich mit einem Brief erledigen.« Doch diese Erwartung war offenbar allzu optimistisch, wie sich herausstellen sollte. Schulz: »Nach einiger Zeit teilte uns die GEZ mit, dass sie umfangreiche Unterlagen benötigt, um über die Gebührenbefreiung entscheiden zu können.«
Wie der Verwaltungschef erklärt, ist das Klinikum inzwischen aufgefordert worden, für sämtliche Geräte Angaben zu Anschaffungsdatum, Standort, Empfangsmöglichkeiten und Nutzung zu machen. »Dafür brauchen wir unzählige Stunden. Wir müssen jetzt teilweise in alten Aktenordnern kramen und nach Rechnungen suchen«, spricht Schulz von »bürokratischem Irrsinn«.
Dem Klinikum drohen zudem sogar Nachzahlungen von bis zu mehreren tausend Euro. »Wie sich jetzt herausgestellt hat, waren möglicherweise nicht alle Geräte ordnungsgemäß angemeldet«, sagt Schulz. Auch wenn diese künftig von der Gebührenpflicht befreit werden -Ê nachzahlen müsste das Klinikum noch für den Zeitraum von der Anschaffung bis zur Antragstellung.
Ob auch die im medizinischen Einsatz als Monitore genutzten Fernsehgeräte oder die DVD- und Video-Rekorder für Aufzeichnungs- und Analysezwecke von der Gebührenpflicht befreit werden, sei indes »noch völlig offen«, sagt Volker Schulz.

Artikel vom 09.01.2007