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Dürfen nur Beamte klagen?


Zu der täglichen Seite 1-Rubrik »Na, wer sagt's denn«:
Wie sagte es doch der Staatsbankchef Ernst Welteke, der gern auch schon mal auf Kosten anderer in Luxushotels übernachtet: Mit 33 Prozent weniger Gehalt könne man seinen bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten. Wie recht hat er! Aber was kann nun die arme ALG II-Empfängerin, und nicht nur die, dagegen machen? Vielleicht sollten sie beziehungsweise alle ALG II-Empfänger Klage einreichen und sich auf das betreffende Gerichtsurteil berufen - oder wie heißt das neue Antidiskriminierungsgesetz? Oder dürfen nur Beamte, also die, die wohl nie in den »Genuss« von Hartz-IV kommen, gegen Gehaltseinbußen klagen und so ihr Recht bekommen. . . ?
JÖRG-MICHAEL VON DER OSTEN32120 Hiddenhausen

Artikel vom 27.01.2007