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Georgier (29) erstochen

Tschetschenische Asylbewerber auf der Anklagebank


Von Manfred Schraven
Paderborn (WB). Ein dreifacher Familienvater ist in der Nacht zum 16. Juni 2006 am Rothebach in Paderborn erstochen worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Paderborn gegen einen 66-jährigen Bewohner eines Asylbewerberheims und dessen 15 und 17 Jahre alte Söhne Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.
Der Hintergrund der Tat liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis heute noch im Dunkeln. Es habe aber schon Tage vorher Streit zwischen Tätern und Opfer gegeben, erklärte zu möglichen Motiven für die Eskalation Oberstaatsanwalt Horst Rürup gegenüber dieser Zeitung.
In der Tatnacht sei es vor der Asylbewerberunterkunft am Österreicher Weg in der Stadtheide zunächst zu einem Streit zwischen dem 66-jährigen Angeklagten - einem Tschetschenen - und dem 29-jährigen späteren Opfer aus Georgien gekommen. Am Rad- und Fußweg am Rothebach hätte der 66-Jährige dann zusammen mit seinen beiden Söhnen auf das Opfer eingeschlagen. Einer der drei hat dabei laut Anklage dem Opfer den tödlichen Messerstich in den Rücken versetzt. Wer, konnte bis heute nicht mit Gewissheit festgestellt werden.
Eines allerdings ist für die Anklage unumstößlich: Alle drei haben auf das Opfer »eingeschlagen«. Diese gewalttätige Auseinandersetzung endete mit dem Tod des 29-Jährigen. Wer letztendlich den tödlichen Messerstich geführt hat, sei für die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge unerheblich, so die Staatsanwaltschaft.
Auf die Spur der mutmaßlichen Täter war die Polizei damals direkt bei der Vernehmung von Zeugen gekommen. Die Polizei hatte damals 20 Personen, die sich in Tatortnähe befanden, als mögliche Zeugen mit zur Wache genommen. Den Beamten waren während der Vernehmungen Blutspuren an der Kleidung von drei Personen aufgefallen: an der des 66-jährigne Tschetschenen und seiner beiden Söhne.

Artikel vom 06.01.2007